Im Koalitionsvertrag bekräftigen CDU, CSU und SPD ihr Ziel, sich für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Entsprechend den Forderungen der BAG WfbM steht dabei auch die Werkstattleistung im Fokus und wird im Koalitionsvertrag ausführlich behandelt.
Die BAG WfbM stellt in ihrer Stellungnahme insbesondere die folgenden Aspekte in den Mittelpunkt:
- Reform der Werkstattleistung
- Verbesserung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten
- Bedeutung der Ausgleichsabgabe für Werkstätten
- Stärkung von Übergängen und Ausweitung von Nachteilsausgleichen
- Anerkennung der beruflichen Bildung in Werkstätten
- Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
- Gewaltschutz
- Digitalisierung
- Bürokratieabbau
