Bislang haben 17 Staaten, darunter auch die EU-Staaten Spanien und Ungarn, die Konvention ratifiziert. Sobald 20 Staaten die Konvention ratifiziert haben, wird ein internationales Expertengremium gebildet, das die Einhaltung des Textes überwachen soll.
Der Geschäftsführer von „Licht für die Welt”, Rupert Roniger, appellierte an die Regierung: Sie solle sich vor Augen führen, daß ihr Erfolg nicht nur an einer erfolgreichen Wirtschafts- oder Steuerpolitik gemessen werde, sondern auch an der Art und Weise, wie Menschenrechte im eigenen Land geachtet würden. Daß Österreich sich mit der Ratifizierung so schwer tue, sei um so erstaunlicher, als es einen „weitreichenden inhaltlichen Konsens zwischen den Regierungs- und Oppositionsparteien” in dieser Frage gebe. Offenbar habe man also die Relevanz und Dringlichkeit der Konvention in Österreich noch nicht erkannt. Roniger wörtlich: „Was Spanien und Ungarn können, sollte auch Österreich können”.
Starke positive Auswirkungen erhofft er sich von einer Wiener Ratifizierung auch mit Blick auf die Entwicklungsländer. Zum einen würde sie „den Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsländern in ihrem Kampf um bessere Bildungsmöglichkeiten, Gesundheitsvorsorge etc. deutlich den Rücken stärken”. Zum anderen wäre Österreich dann aber als „Geberland” dazu verpflichtet, bei internationalen Entwicklungsprojekten stärker auf die Rechte und Ansprüche behinderter Menschen zu achten.
Manfred Nowak, Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, forderte die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution. Derzeit gebe es in Österreich einen „Wildwuchs an Einrichtungen aus NGOs und nationalen Gremien”, so Nowak, die alle auf ihrem jeweiligen Sektor Probleme bei der Umsetzung von Menschenrechten evaluieren und sammeln. Es fehle jedoch eine zusammenführende „Schaltstelle”. Nowak mahnte zur Eile: Je schneller Österreich die Konvention ratifiziere, desto größer sei die Chance, von Anfang an in dem 12köpfigen Expertengremium zur Umsetzung der Konvention dabei zu sein. Hier gelte es mit der „österreichischen Tradition des Hinterherhinkens, wie sie sich auch bereits bei der Folterkonvention gezeigt hat, zu brechen”, so Nowak.
Am 13. Dezember 2006 wurde die Konvention von der UNO-Vollversammlung verabschiedet. Unterzeichnet wurde sie schon von über 120 der insgesamt 192 UNO-Mitgliedsstaaten. Die Konvention bringt Hoffnung für weltweit rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen, die täglich mit einer Vielzahl an Diskriminierungen konfrontiert sind. 80 Prozent dieser Menschen leben in Entwicklungsländern.