Politik 24.04.08
Fristverlängerung bei DIA-AM
Die regelmäßige Lektüre des Fragen- und Antwortenkatalogs zur vorgeschalteten Maßnahme DIA-AM externer Link lohnt. Kurz vor Ablauf der offiziellen Frist zur Gebotsabgabe fand sich dort der Hinweis, daß diese um sechs Tage, also bis zum 30. April 2008 - 12.00 Uhr, verlängert wurde. Eine Begründung für die Fristverlängerung gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht.

Möglicher Anlaß könnte jedoch sein, daß inzwischen Werkstattträger doch wieder zur Angebotsabgabe zugelassen sind. Durch den zwischenzeitlichen Ausschluß der Werkstattträger waren viele der Träger nicht in der Lage, fristgerecht ihr Angebot abzugeben.

Die BAG WfbM wertet diese Kursänderung der BA in jedem Fall als positives Signal dafür, daß sich die Diskussion wieder stärker den inhaltlichen Aspekten als den formalen Spielregeln widmet. Der gemeinsame Fokus muß darauf liegen, daß sich möglichst viele Werkstattträger in dieses Verfahren der Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit kompetent einbringen.

Die Fristverlängerung ermöglicht die Abstimmungen zwischen interessierten Werkstattträgern und möglichen Kooperationspartnern. Wenn die BA nun auch noch die starre Eingrenzung der Maßnahmeorte aufheben und statt dessen Maßnahmeregionen zulassen würde, wäre ein weiterer kritischer Punkt gelöst.


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