Politik 15.09.08
Umweltplakette - Ausnahmen
In immer mehr Städten werden derzeit die sogenannten „Umweltzonen“ eingerichtet. Diese sollen verhindern, daß Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen nicht mehr in die Innenstädte einfahren. Anläßlich der zum 01.10.2008 anstehenden Einführung der Umweltzone in München wies die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Anita Knochner, heute in München darauf hin, daß die Einführung von Umweltzonen nicht zu Lasten der Mobilität behinderter Menschen gehen wird.

Knochner dazu: „Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind, sind von der Kennzeichnungspflicht „Umweltplakette“ nach der einschlägigen Rechtsverordnung ausgenommen.“ Voraussetzung sei jedoch, daß dies durch die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden könne. „Schade ist nur, daß sich dies bislang kaum herumgesprochen hat“, so Knochner.


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