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Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Seit dem 1. Januar 2009 ist das „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ in Kraft getreten. Dabei gelten einige Änderungen in SGB III und SGB II.

Die wichtigsten Informationen:

Die so genannten "Sonstigen weiteren Leistungen" entfallen. Sie fließen ein in das Vermittlungsbudget, die Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung und die Möglichkeiten der freien Förderung.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für Arbeitslosengeld II-Bezieher gibt es nicht mehr. Gleichzeitig werden die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit.

Der Rechtsanspruch für Erwachsene auf Nachholen des Hauptschulabschlusses wird durch die Agenturen für Arbeit immer in Kombination mit einer beruflichen Weiterbildung realisiert.

Die neuen Maßnahmen zur "Aktivierung und Eingliederung" (§ 46 SGB III) werden in Kürze ausgeschrieben.

Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind längerfristig vertraglich gebunden. Die Änderungen werden deshalb erst im Herbst 2009 bzw. im Herbst 2010 wirksam.

Den Überblick über die Neuerungen finden Sie >> hier.

Eine Gegenüberstellung der Änderungen finden Sie >> hier.


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