Politik 26.02.09
UN-Übereinkommen für Deutschland verbindlich
Am Dienstag hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes MdB, die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Fakultativprotokoll im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Damit werden beide völkerrechtlichen Verträge nach Ablauf von 30 Tagen für Deutschland verbindlich.

Deutschland schließt so als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten das Ratifikationsverfahren formell ab und unterstreicht den hohen Stellenwert der Konvention für seine Eingliederungspolitik.

Das Übereinkommen konkretisiert die bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation von behinderten Menschen und will ihre Gleichbehandlung in der Gesellschaft fördern. Statt allein auf Fürsorge und Ausgleich von vermeintlichen Defiziten zu setzen, fordert das Übereinkommen, Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens wahrzunehmen und behinderten Menschen eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Das Übereinkommen ist von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung der deutschen Eingliederungspolitik. Es bestätigt nicht nur den in Deutschland bereits vor einigen Jahren eingeleiteten Richtungswechsel: weg von der Fürsorge – hin zur Teilhabe. Nun werden wichtige gesellschaftliche Bereiche aus der Perspektive behinderter Menschen zu durchleuchten sein und ihre Teilhabe in diesen Lebensbereichen sicherzustellen. Die Ratifizierung ist deshalb nicht das Ende eines Prozesses, sondern der Anfang der Umsetzung des Übereinkommens in den nächsten Jahren.

Quelle: www.bmas.de


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