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Das WerkstattBudget
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will das Persönliche Budget festigen. Diesem Ziel soll auch das Projekt „WerkstattBudget“ dienen. Seit September 2008 wird es in zwei Komplexeinrichtungen in Westfalen-Lippe entwickelt und erprobt. Die „Komplexleistung Werkstatt“ soll nach Vorgaben des Werkstättenrechts in sieben Einzelleistungen gegliedert werden. Diese wiederum werden in Module, Bausteine und Elemente zerlegt und mit Preisen versehen.

Grundsätzlich alle Werkstattbeschäftigten können das WerkstattBudget nutzen, unabhängig vom Grad ihrer Behinderung. So soll mit den Mitteln des Persönlichen Budgets dem Wunsch- und Wahlrecht in Werkstätten noch besser entsprochen werden. Einige Leistungen berühren das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis. Sie sind als Pflichtleistungen zu buchen. Innerhalb der Einzelleistungen können Module, Bausteine und Elemente so zusammengestellt werden, dass sie dem individuellen Bedarf (und Bedürfnis) entsprechen.

Die Verpreislichung erfolgt nur auf der Ebene der Module und orientiert sich ausschließlich am Hilfebedarf. Es ist möglich, Leistungen außerhalb der Werkstatt in Anspruch zu nehmen. Zur Höhe des Budgets ist mit dem Leistungsträger, in diesem Fall dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, vereinbart, dass insgesamt das „Gesamtbudget“ der Werkstatt nicht überschritten werden soll. Das individuelle Budget kann daher den Kostensatz sowohl unter- als auch überschreiten.

Das Projekt läuft bis zum Frühjahr 2010. Die Ergebnisse sollen von allen Werkstätten genutzt werden können. Sie werden erstmals auf der Werkstätten:Messe 2010 in Nürnberg vorgestellt.

Nach und nach werden die Ergebnisse dokumentiert. Wir richten gerade eine neue Rubrik ein. Die ersten Ergebnisse finden Sie unter www.bagwfbm.de/page/erklaerungwerkstattbudget externer Link


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