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Die Kaufentscheidung liegt hier auf der Leistungsebene; d.h. der Budgetnehmer kann diese Leistung nicht abwählen.
Die Leistung wird erbracht durch die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung.
Bedingt durch gesetzliche Vorgaben gibt es im Leistungsbereich 1 daher keine „echte“ Wahlmöglichkeit für den Menschen mit Behinderung. Der individuelle Gestaltungsspielraum des Budgetnehmers bezieht sich hier auf die Auswahl der Bausteine und Elemente im Rahmen der Reha-Planung
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