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In Leistung 5 hat der Budgetnehmer keine "echtes" Wunsch- und Wahlrecht, die Kaufentscheidung ist abhängig vom individuellen Hilfebedarf. Hier wird der zusätzliche Hilfebedarf des Budgetnehmers an Assistenz, Betreuung, Aufsicht und Pflege abgebildet
Die Einstufung erfolgt in den folgenden drei festgelegten Hilfebedarfsgruppen:
- Personalmehrbedarf 1 : 24 (im wesentlichen Assistenzkräfte)
- Personalmehrbedarf 1: 12 (im wesentlichen Pflegehilfskräfte)
- Personalmehrbedarf 1: 4 (im wesentlichen Pflegekräfte)
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