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Die Kaufentscheidung liegt hier auf der Modulebene. Die Leistung wird erbracht durch die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Leistung 2 ist eine Pflichtleistung, da sie das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zur Werkstatt begründet.
In Leistung 2 sind immer auch Inhalte aus den Leistungen 3, 4, 5 und 6 enthalten, um eine angemessene Beschäftigung im Sinne der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
- Modul - Beschäftigung Montage und Verpackung
- Modul - Beschäftigung Hauswirtschaft
- Modul - Beschäftigung kaufmännischer Bereich
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