Leistungsbereich 2 - Angemessene Beschäftigung nach BBB 07.03.10
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Die Kaufentscheidung liegt hier auf der Modulebene. Die Leistung wird erbracht durch die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Leistung 2 ist eine Pflichtleistung, da sie das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zur Werkstatt begründet.

In Leistung 2 sind immer auch Inhalte aus den Leistungen 3, 4, 5 und 6 enthalten, um eine angemessene Beschäftigung im Sinne der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Modul - Beschäftigung, Montage und Verpackung Modul - Beschäftigung Hauswirtschaft Modul - Beschäftigung kaufmännischer Bereich Modul - Beschäftigung Metall Modul - Beschäftigung Holz Modul - Beschäftigung dauerhaft ausgelagerter Arbeitsplatz Modul - Beschäftigung an Gruppen für schwerstbehinderte Menschen Modul - Beschäftigung Übergang in den Ruhestand



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