Am Freitag, den 8. Februar 2019 erhielten 24 Absolvent*innen des Berufsbildungsbereichs mehrerer sächsischer Werkstätten ein von den Kammern anerkanntes Abschlusszertifikat. Barbara Klepsch, Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, überreichte die an den „Praxisbausteinen “ ausgerichteten Qualifizierungsnachweise im feierlichen Rahmen in der Sächsischen Staatskanzlei. Was vor vier Jahren als Idee begann, ist nun ein Leuchtturmprojekt. Denn damit ist es Sachsen als erstem Bundesland gelungen, eine anerkannte, standardisierte Berufliche Bildung in Werkstätten flächendeckend anzubieten und durchzuführen.
Vorbildcharakter
„Es wird Zeit, dass auch bundesweit transparent und nachvollziehbar gemacht wird, welche Fähigkeiten Menschen mit Behinderung im Rahmen ihrer beruflichen Qualifizierung erworben haben“, forderte Andrea Stratmann, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BAG WfbM, die ebenfalls an der Zertifikatsverleihung teilnahm.
Zur Bedeutung der Nachweise ergänzte Klepsch: „Das Zertifikat ist nicht nur für sie [Menschen mit Behinderungen] eine große Anerkennung, sondern auch für Unternehmen wertvoll. Denn die Unternehmen wissen, welche Tätigkeiten die Menschen mit Behinderungen in ihren Unternehmen übernehmen können.“ Dadurch erhöhen sich für die Absolvent*innen also nicht nur die Chancen auf einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern ein derartiger Nachweis stellt gleichzeitig eine wertschätzende Anerkennung ihrer Leistungen dar.
Die „Praxisbausteine“ orientieren sich an den anerkannten Berufsausbildungen. Bisher wurden 11 verschiedene anerkannte Ausbildungsberufe in 79 Praxisbausteine modularisiert. Diese von den sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern zertifizierten Module können auch einzeln erworben werden und bauen aufeinander auf. Alle Teilnehmenden, die nach Praxisbausteinen qualifiziert werden, werden in einer Leistungsfeststellung zu ihren Kenntnissen und berufsspezifischen Fähigkeiten geprüft. Inzwischen bieten 31 der 60 sächsischen Werkstätten eine Qualifizierung nach „Praxisbausteinen“ in ihren Berufsbildungsbereichen an.
Transparenz und Anschlussfähigkeit durch Standards
Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die BAG WfbM mit ihren harmonisierten Bildungsrahmenplänen. Diese sind an den Inhalten von anerkannten Vollausbildungen ausgerichtet. „Ziel ist es, damit die Transparenz und Vergleichbarkeit in der Beruflichen Bildung in Werkstätten zu erhöhen und die Anschlussfähigkeit an das allgemeine Bildungssystem zu erreichen“, so Stratmann. Aktuell stehen den BAG WfbM-Mitgliedern 19 harmonisierte Bildungsrahmenpläne im Downloadbereich zur Verfügung. Um die Wirksamkeit der harmonisierten Bildungsrahmenpläne wissenschaftlich zu untersuchen, hat die BAG WfbM eine bundesweite Studie (EvaBi) initiiert.