Harmonisierte Bildungsrahmenpläne 21.03.23
Für die Berufliche Bildung in Werkstätten gibt das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit klar vor, dass die Inhalte der anerkannten Ausbildungsberufe bei der Qualifizierung von Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich berücksichtigt werden sollen. Dafür sind binnendifferenzierte Bildungsrahmenpläne anzuwenden. Darüber, wie eine solche Berücksichtigung zu gestalten ist und wie binnendifferenzierte Bildungsrahmenpläne aussehen sollen, gab es keinen Konsens.

Aus diesem Grund hat die BAG WfbM in Kooperation mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten (LAG WfbM) das Projekt „Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne“ initiiert. Hauptziel ist es, eine Systematisierung der beruflichen Bildungsleistungen in den Werkstätten zu erreichen. Aktuell stehen den BAG WfbM-Mitgliedern 22 harmonisierte Bildungsrahmenpläne (hBRP) im geschützten Downloadbereich zur Verfügung. Eine Handreichung zum Einsatz harmonisierter Bildungsrahmenpläne in der Werkstätten-Praxis finden Sie hier. externer Link

Nähere Informationen zur Verwendung von Videos über Vimeo finden Sie hier externer Link.

Wissenschaftliche Begleitforschung
Um die Wirksamkeit harmonisierter Bildungsrahmenpläne wissenschaftlich zu untersuchen, hat die BAG WfbM eine bundesweite Studie in Auftrag gegeben, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird.


Orientierung an der Vollausbildung
Die harmonisierten Bildungsrahmenpläne orientieren sich an der Vollausbildung. Damit stellen sie einen direkten Bezug zum Gesamtsystem der Beruflichen Bildung und Qualifizierung her. So erhöhen sie die Durchlässigkeit zwischen den Systemen und gewährleisten eine Grundqualität in der Beruflichen Bildung in Werkstätten und eine Einheitlichkeit in der Qualifizierung.

Langfristig können die harmonisierten Bildungsrahmenpläne dazu beitragen, die Bildungsleistungen der Werkstätten vergleichbar zu machen sowie eine formale und rechtliche Anerkennung der Bildungsleistung der Werkstätten im Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu erreichen.


Personenzentrierung als Kernelement
Die harmonisierten Bildungsrahmenpläne ermöglichen durch ihre Binnendifferenzierung eine individualisierte und personenzentrierte Berufliche Bildung, die sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit orientiert. Außerdem sorgen sie durch einheitliche Standards dafür, dass Bildungsleistungen vergleichbar werden. Gleichzeitig orientieren sie sich an der Vollausbildung, ohne den Status von Menschen mit Behinderung als „voll erwerbsgemindert“ infrage zu stellen.

Für Menschen mit Behinderung bieten die harmonisierten Bildungsrahmenpläne eine Anerkennung und Wertschätzung ihrer beruflichen Bildungsleistungen. Dies führt zu positiven Erfahrungen und der Entwicklung einer beruflichen Identität der Menschen mit Behinderung.


Konzeptionelle Grundlagen der Binnendifferenzierung
Basierend auf den im Fachkonzept für den Berufsbildungsbereich von der Bundesagentur für Arbeit formulierten Anforderungen sind für jeden Qualifizierungsbereich der Werkstatt Bildungsrahmenpläne zu erstellen. Für diese ist es möglich, eine Binnendifferenzierung der beruflichen Qualifizierungsstufen vorzunehmen.

Je nach kognitiven und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen mit Behinderung besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Berufsbildungsbereichs eine Qualifizierung zu durchlaufen, die eine der folgenden Qualifizierungsstufen besitzt:
  1. tätigkeitsorientierte Qualifizierung: Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an Fertigkeiten und Kenntnissen, die für die Ausübung verschiedener Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz in einem oder mehreren Arbeitsbereichen gefordert werden.
  2. arbeitsplatzorientierte Qualifizierung: Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an Fertigkeiten und Kenntnissen, die an einem oder mehreren Arbeitsplätzen in einem Arbeitsbereich gefordert werden.
  3. berufsfeldorientierte Qualifizierung: Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an allen in einem Arbeitsbereich der Werkstatt zu erwerbenden Kenntnissen und Fertigkeiten.
  4. berufsbildorientierte Qualifizierung: Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an einem anerkannten Berufsbild.

Diese unterschiedlichen Qualifizierungsstufen machen eine personenzentrierte und individuelle Berufliche Bildung möglich. Gleichzeitig wird durch eine sprachliche Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne eine Einheitlichkeit geschaffen, die eine Vergleichbarkeit ermöglicht und eine Grundlage für die Anerkennung der Bildungsleistung darstellt.

Grafik Definition Binnendifferenzierung
Definition der Binnendifferenzierung.
© BAG WfbM


Harmonisierte Bildungsrahmenpläne bilden als Dach und gemeinsame Klammer einen Bezugsrahmen für Teilqualifizierungen, individuelle Maßnahmen und Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsbereich. Sie enthalten dabei die fachlichen Inhalte einer Bildungsmaßnahme. Die Aufgabenstellung der Werkstatt ist im Fachkonzept aber breiter angelegt. Neben rein fachlichen Ansprüchen an die Qualifizierung sind auch die Persönlichkeitsentwicklung sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Harmonisierte Bildungsrahmenpläne sind somit ein Baustein einer ganzheitlichen, personenzentrierten Förderung in Werkstätten. Bewährte Vermittlungsmethoden für Berufliche Bildung, berufliche Orientierung, werkstattdienliche Qualifikationen, Stabilisierung und Aufbau von Schlüsselqualifikationen werden durch harmonisierte Bildungsrahmenpläne ergänzt und systematisiert.



Ergänzende Informationen zu harmonisierten Bildungsrahmenplänen der BAG WfbM finden Sie in der Broschüre sowie unter den FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen externer Link.


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