Bundestag berät Gesetzentwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und –digitalisierungsgesetzes
Die BAG WfbM begrüßt, dass ihre Vorschläge zu einer niedrigschwelligen Ausgestaltung des Validierungsverfahrens für Menschen mit Behinderungen aufgegriffen worden sind und der Gesetzentwurf dementsprechend ergänzt wurde.
Das zukünftige Verfahren zur Feststellung beruflicher Handlungsfähigkeit soll sich insbesondere auch an Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung signifikante berufliche Fähigkeiten erworben haben, richten. Dabei werden durch die vorgesehene Erweiterung der Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung nach § 66 BBiG und nach § 42r HWO mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.
