Stellungnahme zur erneuten Erhöhung des Grundbetrags in Werkstätten
Das Kabinett hat am 05.06.2024 eine Formulierungshilfe zum 29. Gesetz zur Änderung des 10 BAföG beschlossen und vorgelegt. Mit dieser Formulierungshilfe wird es nun doch zu einer Erhöhung der Grundbedarfsätze des BAföG und somit des Ausbildungsgeldes kommen.
Auch wenn Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch nicht abschließend zugestimmt haben, ist damit zu rechnen, dass es zu einer Erhöhung des Ausbildungsgeldes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten und damit verbunden des Grundbetrages im Arbeitsbereich in 15 Höhe von 5% kommen wird. Das Ausbildungsgeld sowie der Grundbetrag werden dann vermutlich zum 1. August 2024 von 126 Euro auf 133 Euro ansteigen.
