EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Werkstätten schon jetzt beachten sollten
Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) in deutsches Recht ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Die BAG WfbM rät ihren Mitgliedern daher, ihren jeweiligen Entgeltordnungen zu überprüfen und sich so frühzeitig auf ein mögliches Umsetzungsgesetz im Jahr 2027 vorzubereiten.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie beruht auf dem Grundsatz des gleichen Lohns für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Sie hat zum Ziel, diesen Grundsatz europaweit wirksamer durchzusetzen und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede abzubauen.
Die Richtlinie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt und entfaltet daher momentan keine unmittelbare Wirkung.
Weil aber nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einem Umsetzungsgesetz im Jahr 2027 zu rechnen ist, sollten Werkstätten bereits jetzt besonderes Augenmerk auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Entgeltordnungen legen.
Die BAG WfbM wird ihre Mitglieder über aktuelle Entwicklungen rund um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf dem Laufenden halten.
Bei Fragen zur Gestaltung von Entgeltordnungen können Sie sich an Konstantin Fischer (k.fischer@bagwfbm.de) und Luka Wolf (l.wolf@bagwfbm.de) wenden.
