Neue tarifliche Eingruppierung für Fachpraktiker-Abschlüsse beim Bund
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die tarifliche Regelung für Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Fachpraktiker-Ausbildung geöffnet. Damit können Fachpraktiker-Abschlüsse unter bestimmten Voraussetzungen künftig tariflich gleichwertig zu staatlich anerkannten Berufsausbildungen berücksichtigt werden.
Fachpraktiker-Ausbildungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42r Handwerksordnung (HwO) richten sich an Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung keine reguläre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können. Sie orientieren sich an den jeweiligen Ausbildungsberufen und können einen stärkeren Praxisbezug aufweisen.
Mit Rundschreiben vom 10. August 2026 informierte das BMI darüber, dass § 11 des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) übertariflich geöffnet wird. Ziel ist es, Beschäftigten mit Fachpraktiker-Abschluss unter bestimmten Voraussetzungen eine gleichwertige Eingruppierung zu ermöglichen. Das BMI weist zudem auf mögliche Auswirkungen der Neuregelung auf Stellenausschreibungen der Dienststellen hin.
