Stellungnahme der BAG WfbM zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 8. Mai 2026

Öffentliche Debatte zum Entgeltsystem in Werkstätten

Die gesellschaftliche Diskussion über berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und deren Entlohnung erfährt durch die Sendung „Grundi-Gate: Ausbeutung Made in Germany“ des ZDF Magazin Royale vom 8. Mai 2026 eine breite öffentliche Aufmerksamkeit. Die Debatte über die Reform des Entgeltsystems und die Forderung nach Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte ist, auch aus Sicht der BAG WfbM, wichtig und notwendig. Dabei dürfen aber die Bedeutung der Werkstattleistung für zahlreiche Menschen mit Behinderungen und die gesetzlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht außer Acht gelassen werden.

Werkstätten für behinderte Menschen stehen seit Jahren vor der Herausforderung, ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden: Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit hohem Unterstützungsbedarf, Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Sicherheit, berufliche Bildung und individuelle Förderung zu ermöglichen. Zugleich ist klar, dass das bestehende Entgeltsystem reformbedürftig ist. Die BAG WfbM und ihre Mitglieder sprechen sich seit sieben Jahren wiederholt für eine Reform des Entgeltsystems aus. Damit diese aber zielführend in Gang gesetzt werden kann, sind politische Entscheidungen über die Ausgestaltung des Entgeltsystems dringend erforderlich. Der Ankündigung der Bundesregierung müssen nun endlich politische Taten folgen. Werkstätten dürfen nicht länger öffentlich als „Prügelknaben“ für fehlende politische Reformen dienen.

Die in der Sendung von ZDF Magazin Royale dargestellten niedrigen Arbeitsentgelte vieler Werkstattbeschäftigter werfen berechtigte Fragen auf. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Werkstätten für behinderte Menschen keine klassischen Industriebetriebe sind, sondern zudem gemeinnützige Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und sozialen Teilhabe. Viele Menschen, die in Werkstätten tätig sind, würden unter den derzeitigen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keinen Zugang zu Beschäftigung, Qualifizierung oder stabilen Arbeitsstrukturen erhalten.

Boykottaufrufe gegen die Auftragsvergabe an Werkstätten oder den Kauf von Produkten schaden letztlich den Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, da sie zu einer Reduktion des Arbeitsergebnisses führen, welches zu 70 Prozent an die Werkstattbeschäftigten ausgezahlt werden muss.

Gesetzliche Reform notwendig

Die derzeitige Gestaltung des gesetzlichen Systems ermöglicht es nicht, dass Träger von Werkstätten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche finanzielle Unterstützung allen Beschäftigten den Mindestlohn zahlen können. Bei einer Reform des Entgeltsystems muss differenziert und umsichtig gehandelt werden. Vorhandene Schutzrechte müssen erhalten bleiben. Die BAG WfbM hat selbst zwei Vorschläge zur Reform des Entgeltsystems in Werkstätten eingebracht. Die Ideen „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ und „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“ wurden von zwei verbandsinternen Arbeitsgruppen formuliert.

Dabei greift der zweite Vorschlag explizit die Einführung eines Arbeitnehmerstatus und die Zahlung von Mindestlohn in Werkstätten auf. Allerdings macht die BAG WfbM dabei deutlich, dass zur Umsetzung eine zumindest teilweise staatliche Finanzierung sowie eine grundlegende Reform des Werkstättensystems unumgänglich ist. Der alleinige Ruf nach Mindestlohn, wie er im ZDF Magazin Royale dargestellt wird, greift zu kurz und ist ohne die beiden genannten Voraussetzungen kontraproduktiv.

Die BAG WfbM warnt außerdem davor, Werkstätten pauschal als Orte der „Ausbeutung“ darzustellen. Eine solche Zuspitzung wird der Realität vieler Beschäftigter, Fachkräfte und Angehöriger nicht gerecht. Werkstätten bieten für viele Menschen verlässliche Arbeits- und Unterstützungsangebote, soziale Gemeinschaft sowie individuelle Förderung. Mehrheitlich erleben Beschäftigte Werkstätten als Arbeitsort, der ihnen Teilhabe und Stabilität ermöglicht.

Zu der angekündigten Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte und eines Werkstattbeschäftigten aus NRW befindet sich die BAG WfbM im Austausch mit der betroffenen Werkstatt.

Die BAG WfbM fordert und unterstützt einen konstruktiven Reformdialog mit Politik, Selbstvertretungsorganisationen wie den Werkstatträten und Sozialverbänden. Die öffentliche Aufmerksamkeit, die durch die Sendung entstanden ist, sollte genutzt werden, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln – sachlich, differenziert und im Interesse der Menschen mit Behinderungen.

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