Teilhabe am Arbeits-Leben

In Deutschland gibt es ein wichtiges Recht.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, arbeiten zu dürfen.
Das steht im Gesetz.

Dieses Recht heißt:
Teilhabe am Arbeits-Leben.
Es bedeutet:
Auch Menschen mit Behinderungen können
eine gute Arbeit machen.
Vielleicht nicht auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Es gibt aber andere gute Einrichtungen,
an denen Menschen mit Behinderungen arbeiten können:

  • Werkstätten
  • Förderstätten
  • Inklusions-Betriebe
  • andere Anbieter für Menschen mit Behinderungen

Diese Einrichtungen helfen den Menschen bei der Arbeit.
Sie finden eine Arbeit, die zu den Menschen passt.
Denn jeder Mensch hat andere Interessen und Wünsche.
Die Einrichtungen erklären die Aufgaben.
Sie machen schwierige Arbeits-Schritte einfacher.

So können auch Menschen mit schweren
oder mit mehreren Behinderungen arbeiten.
Die Einrichtungen helfen dabei.
Sie bieten zum Beispiel:

  • Berufliche Qualifizierung
    Das bedeutet:
    Man lernt neue Dinge für die Arbeit.
  • Lebenslanges Lernen
    Das bedeutet:
    Man kann immer etwas Neues lernen.
    Das ganze Leben lang.
  • Hilfe zur persönlichen Entwicklung
    Das bedeutet:
    Man lernt Dinge über sich selbst.
    So kann man selbstbewusster werden
    und eigene Entscheidungen treffen.

So können Menschen mit Behinderungen am Leben teilnehmen.
Sie können ihre Stärken zeigen.
Sie können am Arbeits-Leben teilnehmen.

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