Haustürgeschäfte? Nein, danke! 14.04.09
Zahlreiche Handelsfirmen nutzen schamlos das Mitleid und die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung für ihre einträglichen Telefon- und Haustürgeschäfte. Sie bieten Billigprodukte zu überhöhten Preisen an und behaupten, sie stammten aus "Behindertenwerkstätten". Die erzielten Gewinnspannen sind beträchtlich. Diese Wirtschaftsunternehmen scheuen auch nicht davor zurück, für den Vertrieb ihrer Waren behinderte Menschen einzustellen, um ihr Geschäft mit dem Mitleid glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Nicht selten zeigen die dann Phantasieausweise vor, um die potentiellen Kunden in der scheinbaren Gewissheit zu wiegen, mit dem Kauf zugleich ein gutes Werk für behinderte Menschen getan zu haben.

Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen verkaufen keine Produkte an Haustür oder Telefon!

Werkstätten vermarkten ihre Produkte über spezielle Werkstattläden, über eigene Internetshops und den einschlägigen Facheinzelhandel. Das vielfältige Dienstleistungsangebot der Werkstätten wird durch Medienarbeit, Tage der offenen Tür und Kontakte zu örtlichen Gewerbetreibenden deutlich.

Eine gute Möglichkeit zu prüfen, ob ein Produkt von einer Werkstatt verkauft wird, ist die Umsatzsteuer. Werkstätten berechnen als gemeinnützige Rehabilitationseinrichtung nur den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent.

Die Werkstätten für behinderte Menschen sind ebenso wie die Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke dringend darauf angewiesen, dass die Medien die Öffentlichkeit aufklären.


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