
Fragen & Antworten zur Anwendung harmonisierter Bildungsrahmenpläne in der Praxis
Um die berufliche Bildung in Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern zu systematisieren und vergleichbar zu machen, hat die BAG WfbM harmonisierte Bildungsrahmenpläne entwickelt. Sie adaptieren die Inhalte von Ausbildungsberufen der beruflichen Vollausbildungen und schaffen eine Binnendifferenzierung. Das bedeutet: die Inhalte von Ausbildungsberufen werden in tätigkeitsbezogene, arbeitsplatzbezogene, berufsbildbezogene und berufsfeldbezogene Inhalte von Ausbildungsberufen aufgeteilt. Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Anwendung von harmonisierten Bildungsrahmenplänen in der Praxis.
Zentrales Ziel der beruflichen Bildung in Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern ist es, Menschen mit Behinderungen für die Teilhabe am Arbeitsleben zu qualifizieren. Deswegen ist es sinnvoll, Bildungsangebote und -inhalte so zu konzipieren, dass sie sich an den Ausbildungsrahmenplänen der anerkannten Ausbildungsberufe orientieren und vergleichbar sind.
Harmonisierte Bildungsrahmenpläne adaptieren die Inhalte von Ausbildungsberufen. Diese werden binnendifferenziert, das heißt, sie werden in tätigkeitsbezogene, arbeitsplatzbezogene, berufsbildbezogene und berufsfeldbezogene Inhalte von Ausbildungsberufen aufgeteilt. Mit Harmonisierung ist schließlich die sprachliche und inhaltliche Standardisierung dieser binnendifferenzierten Bildungsrahmenpläne gemeint. Damit wird eine Vergleichbarkeit hergestellt.
Die BAG WfbM geht davon aus, dass harmonisierte Bildungsrahmenpläne überall dort, wo zielgerichtete berufliche Bildung stattfindet, erfolgreich angewendet werden kann. Dabei spielt es prinzipiell keine Rolle, ob der jeweilige Mensch mit Behinderungen einen hohen oder niedrigen Unterstützungsbedarf hat.
Im harmonisierten Bildungsrahmenplan werden die Begriffe des Ausbildungssrahmenplans des zugrunde liegenden anerkannten Ausbildungsberufes (= Vollausbildung) konsequent aufgenommen. Die im Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit geforderte Binnendifferenzierung wird auf alle Teile dieses Ausbildungsrahmenplans angewendet.
Harmonisierte Bildungsrahmenpläne sind kein gesetzter Standard. Sie sollen die existierenden Bildungsangebote nicht ersetzen und schränken die Angebotsvielfalt nicht ein. Die Entscheidung zur Anwendung von harmonisierten Bildungsrahmenplänen liegt bei den einzelnen Einrichtungen – eine Pflicht besteht nicht.
Das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich sieht sowohl Orientierung als auch Berufsfeldqualifizierung vor. Der individuelle Eingliederungsplan ist Grundlage einer fortzuschreibenden Bildungsplanung. Dabei können sowohl eine berufliche Orientierung als auch eine konkrete Berufsbildorientierung vereinbart werden.
Lebenslanges Lernen und Persönlichkeitsentwicklung enden nicht mit dem Abschluss des Berufsbildungsbereiches. Daher ist die Weiterqualifizierung im Arbeitsbereich mit Hilfe von harmonisierten Bildungsrahmenplänen ist ein wichtiger Baustein lernförderlicher Arbeitsplatzgestaltung.
Jede Einrichtung, die in Eigenregie einen Plan harmonisieren möchte, sollte dazu die Vorlage der BAG WfbM verwenden. Ein Plan sollte in einem multiprofessionellen Team und nicht von einer Fachkraft allein harmonisiert werden. Idealerweise sind die Fachkräfte mit dem entsprechenden Berufsbild vertraut.
Die Erstellung des Plans besteht aus zwei Schritten: Zunächst werden die Ausbildungsinhalte des zugrunde liegenden Ausbildungsrahmenplans gemäß der Vorlage der BAG WfbM in eine Exceltabelle übernommen und sprachlich standardisiert. Dann werden für alle Binnendifferenzierungsstufen Beispiele für die Ausbildungsinhalte gesucht.
Anforderungen an die Fachkraft dabei sind: vom nächsten Lernschritt zur langfristigen Lernstrategie; Auseinandersetzung mit dem Berufsbild, Berufsidentität und Haltung, Motivationswege, Lerntempo und Kompetenzentwicklung.
Sollten Sie selbst die Harmonisierung eines Bildungsrahmenplans umsetzen, freut sich die BAG WfbM über eine kurze Nachricht an info@bagwfbm.de
Die Auswahl der Berufe für einen zu harmonisierenden Bildungsrahmenplan sollte sowohl mit Blick auf Bedarfe des allgemeinen Arbeitsmarktes (Übergangsqualifizierung) wie auf Bedarfe der Einrichtung erfolgen.
Für Montage- und Verpackungstätigkeiten gibt es keine entsprechende Vorlage in Form einer Ausbildungsordnung eines Vollberufes. Bei der Erstellung von Bildungsrahmenplänen muss hier die Frage gestellt werden: Welches Berufsbild hat eine möglichst große Schnittmenge mit den in meiner Werkstatt vorgehaltenen Montage- und Verpackungstätigkeiten? Was macht diesen Beruf zu 80 Prozent aus? Lagerlogistik enthält zum Beispiel viele Übereinstimmungen mit dem Montage-/Verpackungsbereich.
Der harmonisierte Bildungsrahmenplan ist als Exceltabelle angelegt, die eine individuelle Anpassung ermöglicht. Inhalte und Lernziele lassen sich durch Binnendifferenzierungsstufen und Festlegung von Zeiträumen sowie Graden der Selbstständigkeit auf die einzelne Person zuschneiden.
Harmonisierte Bildungsrahmenpläne bilden mit ihrer Orientierung an anerkannten Ausbildungsberufen ein Dach, eine gemeinsame Klammer und einen Bezugsrahmen für Teilqualifizierungen, Qualifizierungsbausteine, Praxisbausteine, am Fachpraktiker orientierte Bildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsbereich.
Auch Bildungskonzepte, die von Werkstätten selbst entwickelt wurden und nicht an anerkannten Ausbildungsberufen orientiert sind, lassen sich prinzipiell auf harmonisierte Bildungsrahmenpläne beziehen.
Mehr erfahren
Mehr zur Anwendung harmonisierter Bildungsrahmenpläne in der Praxis erfahren Sie auch in unserer ausführlichen Handreichung. Unseren Mitgliedern stehen außerdem verschiedene harmonisierte Bildungsrahmenpläne zum Download zur Verfügung.
Kontakt
Guido Schmidt
Telefon: +49 30 944133012
E-Mail: g.schmidt@bagwfbm.de
