Umsetzungshilfe Qualitäts- und Leistungshandbuch für Mitglieder veröffentlicht

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das neue Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. Alle Leistungserbringer sind damit verpflichtet, ein Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) zu erstellen. Die BAG WfbM stellt ihren Mitgliedern ab sofort eine praxisorientierte Umsetzungshilfe zur Verfügung, die zeigt, wie die Erstellung des QLHB strukturiert erfolgen kann.

Mit dem Orientierungsleitfaden (Anlage 3) hat die Bundesagentur für Arbeit verbindlich festgelegt, wie die Angebote, Zielgruppen, organisatorischen Strukturen und die Durchführung der Maßnahmen vor Ort zu beschreiben sind.

Die nun veröffentlichte Umsetzungshilfe für Mitglieder der BAG WfbM soll Orientierung bieten und wirkungsvoll bei der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung unterstützen. Sie ist aus der Praxis für die Praxis entstanden und wurde von der Arbeitsgruppe Entwicklung der beruflichen Bildung der BAG WfbM, einem bundesweiten Zusammenschluss von Fachkräften und Praxisexpert*innen aus allen Bundesländern, erarbeitet.

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