
Bildungsleistungen vergleichbar machen
Die Angebote zur beruflichen Bildung in Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern zielen darauf, Menschen mit Behinderungen für die Teilhabe am Arbeitsleben zu qualifizieren. Sie sind deshalb so gestaltet, dass sie sich an anerkannten Ausbildungsberufen bzw. Berufsfeldern und den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes orientieren. Das bietet mehr Transparenz für Arbeitgeber und erhöht die Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Damit die Bildungsangebote besser miteinander vergleichbar sind, haben die BAG WfbM und die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten das Projekt „Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne“ ins Leben gerufen. Sie möchten damit eine Systematisierung der beruflichen Bildungsleistungen möglich machen. Denn mit den harmonisierten Bildungsrahmenplänen werden die Inhalte von Ausbildungsberufen adaptiert. Langfristig soll so dazu beigetragen werden, dass auch eine formale und rechtliche Anerkennung der Bildungsleistung im Berufsbildungsgesetz erreicht wird.
Mit den harmonisierten Bildungsrahmenplänen ist es möglich, die berufliche Bildung bestmöglich auf den einzelnen Menschen mit Behinderungen zuzuschneiden. Ihre Leistungen werden anerkannt und wertgeschätzt. Das stärkt das Selbstbewusstsein und die Entwicklung einer eigenen beruflichen Identität.
Weitere Informationen gibt es in unserer Broschüre zu harmonisierten Bildungsrahmenplänen.
Projekt EvaBi untersucht Wirksamkeit von Bildungsrahmenplänen
Um die Wirksamkeit harmonisierter Bildungsrahmenpläne wissenschaftlich zu untersuchen, haben die BAG WfbM und die Universität Würzburg von 2018 bis 2020 eine Studie mit dem Titel „Evaluation der Wirksamkeit harmonisierter Bildungsrahmenpläne“, kurz EvaBi, durchgeführt.
Umsetzung in der Praxis
Bei der Umsetzung harmonisierter Bildungsrahmenpläne in der Praxis stellen sich viele Fragen. Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst.
