Informationen zur beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderungen

Berufliche Bildung: Schlüssel zur Teilhabe

Berufliche Bildung ist die Grundvoraussetzung für die Teilhabe am Arbeitsleben – und daher eine der Kernaufgaben unserer Mitglieder.

Sie fördern berufliche Fach- und Methodenkompetenzen ebenso wie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Die Angebote sind passgenau auf den einzelnen Menschen mit Behinderungen ausgerichtet und folgen einem fortwährenden, dynamischen und individuellen Prozess.

Gemeinsam das passende Teilhabeangebot finden

Bevor Menschen mit Behinderungen eine Tätigkeit im Arbeitsbereich einer Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter aufnehmen, nehmen sie in der Regel am Eingangsverfahren und am Berufsbildungsbereich teil.

Das obligatorische Eingangsverfahren dauert zwölf Monate und kann auf vier Wochen verkürzt werden. Im Eingangsverfahren wird erprobt, ob die Teilhabeangebote der Werkstatt oder eines anderen Leistungsanbieters geeignet für die jeweilige Person sind und welche berufsbildenden und ggf. ergänzenden Leistungen in Betracht kommen. 

An das Eingangsverfahren schließt sich häufig der Berufsbildungsbereich an. Er dauert in der Regel zwei Jahre. In dieser Zeit sollen mindestens zwei verschiedene Praktika, auch in Betrieben und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, absolviert werden. Ziel des Berufsbildungsbereiches ist es, gemeinsam mit den Teilnehmenden eine Berufs- und Bildungsplanung zu entwickeln, fortzuführen und sie auf Basis ihrer individuellen Möglichkeiten kontinuierlich für die Arbeitswelt zu qualifizieren. Abschließend wird gemeinsam mit den Teilnehmenden entschieden, ob eine Beschäftigung in einer Werkstatt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine andere Form der Teilhabe am Arbeitsleben am besten geeignet sind.

Die Grundlage für die Durchführung des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs bildet das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit. Es spezifiziert den gesetzlichen Rahmen mit fachlichen Anforderungen und dient dazu, die Qualität der beruflichen und personenzentrierten Bildung zu verbessern sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Anerkennung und Zertifikate

Bislang ist die Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen im Berufsbildungsbereich gesetzlich auf zwei Jahre ausgelegt. Das bedeutet eine fehlende Gleichstellung zwischen Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und Menschen ohne Behinderungen, deren Ausbildung in der Regel drei bzw. dreieinhalb Jahre dauert.

Wir fordern deshalb, dass auch Menschen mit Behinderungen in Werkstätten ein mindestens dreijähriges Anrecht auf berufliche Qualifizierung und Bildung haben müssen. Eine individuelle Verlängerung und Flexibilisierung der beruflichen Bildung ist notwendig, um persönliche Bildungsziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Im Berufsbildungsbereich kann zudem kein anerkannter Berufsbildungsabschluss erworben werden. Das kritisiert die BAG WfbM seit vielen Jahren.

Einheitliche Zertifikate für die berufliche Bildung in Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern haben verschiedene Vorteile, beispielsweise die persönliche Anerkennung und Wertschätzung für die teilnehmenden Menschen mit Behinderungen sowie die verbesserte Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt und zum Gesamtsystem der beruflichen Bildung, da potenzielle Arbeitgeber und weitere Akteure Inhalte der Qualifizierung besser nachvollziehen können.

Vergleichbarkeit durch harmonisierte Bildungsrahmenpläne

Um die beruflichen Bildungsleistungen innerhalb der Werkstätten langfristig zu systematisieren und vergleichen zu können und um die Anbindung der Werkstattleistung an das Gesamtsystem der beruflichen Bildung und Qualifizierung in Deutschland zu stärken, haben wir das Projekt „Harmonisierte Bildungsrahmenpläne“ ins Leben gerufen.

Gemeinsam mit der Universität Würzburg haben wir in der bundesweiten Studie „Evaluation der Wirksamkeit harmonisierter Bildungsrahmenpläne“, kurz EvaBi, genauer untersucht, wie wirksam harmonisierte Bildungsrahmenpläne sind. 

Wie die Kompetenzen von Fachkräften und die Qualität der beruflichen Bildung in Werkstätten verbessert werden können, war Gegenstand eines weiteren Forschungsprojektes mit dem Titel „Gute Bildungspraxis: Handlungsempfehlungen zur methodischen Gestaltung Beruflicher Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) – Ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt“, kurz GuBiP.

Kontakt

Guido Schmidt
Telefon: 0 30 – 9 44 13 30 12
E-Mail: g.schmidt@bagwfbm.de

Ines Schuster
Telefon: 0 30 – 9 44 13 30 21
E-Mail: i.schuster@bagwfbm.de

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