Berufliche Bildung in Werkstätten 28.06.18
Die Berufliche Bildung in Werkstätten braucht Anschlussfähigkeit an das allgemeine Bildungssystem.
Berufliche Bildung ist eine der Kernaufgaben von Werkstätten. Sie ist die Grundvoraussetzung dafür, Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein können, eine individuelle und wertschöpfende Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Berufliche Bildung ist als fortwährender, dynamischer und individueller Prozess zu verstehen. Werkstätten fördern Methoden- und Fachkompetenzen, aber ebenso Sozial- und Individualkompetenzen. Durch eine passgenaue, individuelle Berufliche Bildung unterstützen Werkstätten Menschen mit Behinderung auch bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und stärken ihre Handlungsfähigkeit.

Heterogenität der Beruflichen Bildung
Werkstätten haben daher zahlreiche Ansätze zur Beruflichen Bildung und Qualifikation entwickelt. Dennoch muss auch die Berufliche Bildung in Werkstätten dem technologischen und strukturellen Wandel der Arbeitswelt Rechnung tragen. Ein zentrales Element der notwendigen Weiterentwicklung ist die Anschlussfähigkeit der Beruflichen Bildung an aufbauende, ergänzende Bildungsangebote. Voraussetzung dafür ist eine Anerkennung der Beruflichen Bildung in Werkstätten im Rahmen des allgemeinen Systems der Beruflichen Bildung – insbesondere im Berufsbildungsgesetz. Hierfür muss eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Qualifikationsansätze in Werkstätten hergestellt werden.

Weiterentwicklung Beruflicher Bildung
Dazu hat die BAG WfbM gemeinsam mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten (LAG WfbM) harmonisierte Bildungsrahmenpläne entwickelt, die eine Anbindung an vorhandene Standards der Berufsausbildung ermöglichen. Durch die Ausrichtung der Inhalte an anerkannten Vollausbildungen soll die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht werden. Um die Wirksamkeit der harmonisierten Bildungsrahmenpläne wissenschaftlich zu untersuchen, hat die BAG WfbM eine bundesweite Studie initiiert.

Eine Standardisierung würde die Verleihung bundesweit einheitlicher Zertifikate mit Abschluss des Berufsbildungsbereichs ermöglichen und damit die Durchlässigkeit des gesamten Systems der Beruflichen Bildung erhöhen. Gleichzeitig erfahren die Absolventen persönliche Anerkennung und Wertschätzung und potenziellen Arbeitgebern liefern einheitliche Zertifikate, die eine Qualifizierung ausgerichtet an der beruflichen Vollausbildung nachweisen, nachvollziehbare Anhaltspunkte zu Kenntnissen und Fertigkeiten des Inhabers.

Chancengleichheit herstellen
Bislang ist die Qualifizierung von Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich gesetzlich auf zwei Jahre ausgelegt. Dies entspricht nicht der politisch gewollten Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung. Auch Menschen mit Behinderung in Werkstätten müssen ein mindestens gleich langes – also dreijähriges – Anrecht auf berufliche Qualifizierung und Bildung haben. Entscheidend bei der Beruflichen Bildung ist die Ergebnisorientiertheit. Ein Erreichen der persönlichen Bildungsziele des Einzelnen muss im Vordergrund stehen – unabhängig von bestehenden Zeitvorgaben. Eine individuelle Verlängerung und Flexibilisierung der Beruflichen Bildung ist daher notwendig.


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