ASMK-Beschluss
Die 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat bereits am 19. November 2015 einen Beschluss zur einheitlichen Regelung zur Erstellung von Zertifikaten oder Zeugnissen im Berufsbildungsbereich der Werkstätten gefasst. Die Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales der Ländern forderten darin die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die Erstellung von an anerkannten Berufsbildern orientierten Zertifikaten oder Zeugnissen für Menschen mit Behinderung nach Beendigung der Maßnahmen im Berufsbildungsbereich der Werkstätten bundesrechtlich geregelt werden kann. Damit sollte eine einheitliche Verfahrensweise und länderübergreifende Anerkennung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sichergestellt werden. Aufgrund der zum derzeitigen Zeitpunkt stattfindenden Reform des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX wurde dieses Vorhaben der ASMK nicht weiter verfolgt.
Zertifikatsvorlagen
Unterdessen war das Thema Zertifizierung Beruflicher Bildung für die BAG WfbM und die Landesarbeitsgemeinschaften weiterhin von großer Relevanz. So wurde das Thema für die Braunschweiger Gespräche 2017 aufgegriffen und in Kooperation mit der LAG WfbM Berlin im Rahmen von interdisziplinären Workshops diskutiert. Auf Basis dieser Diskussionen entstand anschließend eine Vorlage für einheitliche Zertifikate, die die BAG WfbM denjenigen Bundesländern zur Verfügung stellt, die noch keine eigene Vorlage entwickelt haben.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt arbeiten jeweils mit eigenen Vorlagen. Für die Verwendung von einheitlichen Zertifikaten sprechen viele Argumente auf unterschiedlichen Ebenen:
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Berufsbildungsbereichs profitieren von einem einheitlichen Zertifikat durch die Überschaubarkeit und Strukturierung der Lerninhalte. Das Erreichen einzelner Teilziele steigert ihre Motivation. Der Dokumentationscharakter der Zertifikate erhöht die Anerkennung der betreffenden Bildungsleistungen durch Dritte und dadurch die Wertschätzung des Einzelnen.
- Die Strukturierung der Bildungsleistung gemäß der Zertifikatsvorlage nutzt ebenso den im Berufsbildungsbereich beschäftigten pädagogischen Fachkräften, indem sie mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Etappenziele formulieren und vereinbaren.
- Durch die Verwendung einheitlicher Zertifikate wird eine Transparenz geschaffen, die sich ebenso positiv auf institutioneller Ebene auswirkt: Sie ermöglichen z. B. Trägerwechsel und Kooperationen unter Bildungseinrichtungen zur Erbringung unterschiedlicher Bildungsleistungen sowie die allgemeine Anerkennung der Bildungsleistung von Werkstätten.
- Die offizielle Dokumentation der erhaltenen Bildungsleistung bringt schließlich auch Vorteile auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und in der Berufsbildungspolitik mit sich. Teilleistungen können zertifiziert werden, Transparenz im Ländervergleich wird geschaffen und die Durchlässigkeit innerhalb des Bildungs- und Beschäftigungssystem gefördert.
Die Verleihung bundesweit einheitlicher Zertifikate mit Abschluss des Berufsbildungsbereichs erhöht neben der persönlichen Anerkennung und Wertschätzung der Menschen die Durchlässigkeit des gesamten Systems der Beruflichen Bildung. Zusätzlich liefert sie potenziellen Arbeitgebern, Praktikumsbetrieben und Beschäftigungsgebern, die ausgelagerte Arbeitsplätze bereitstellen, unerlässliche Hinweise auf die Inhalte der Qualifizierung. Eine solide Berufsbildung und lebenslange Fortbildung sind auch für die nachhaltige Bewältigung der unterschiedlichen Kundenaufträge aus Industrie, Handwerk und der Dienstleistungsbranche sowie in Bezug auf die eigenen Geschäftsfelder der Werkstätten von großer Bedeutung, um innerhalb der Werkstatt die fachliche Entwicklung der Beschäftigten zu steuern.